Museum Halle 1 von 7

Zustandsnoten 1-5, was heißt das?


Das Zustands- und Wertgutachten von Oldtimern, Youngtimern, Klassikern- und Exoten dient der Fahrzeug-Identifizierung und gibt detaillierte Auskunft über den Fahrzeug-Zustand und den Fahrzeug-Wert.
Nach einem Erstgutachten des Fahrzeuges, wo es erstmals hinsichtlich Zustand und Wert begutachtet wird, sollten Wiederholungsüberprüfungen alle zwei Jahren mit erneuter Festlegung des Wertes durchgeführt werden. Der Markt für klassische Automobile entwickelt sich ständig weiter und ist auch für Anleger höchst interessant geworden. Wertzuwächse im zweistelligen Prozentbereich sind keine Ausnahmen mehr und gerade da sollte darauf geachtet werden, dass die Wertgutachten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Überdies sollte auch versicherungstechnisch Bedacht genommen werden: wenn sich der Wert des Fahrzeuges gesteigert hat (durch die Marktsituation), aber das Gutachten das nicht wiederspieglet, dann kann es zu hohen Ausfällen bei der Wiederbeschaffung kommen.

Zustand 1


Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu oder tatsächlich aufgrund neuer Technologien in der Restaurierung sogar besser.
Für die Bewertung mit der Zustandsnote 1 ist der angenommene Zustand des Fahrzeuges bei Erstauslieferung ausschlaggebend.

Zustand 2


Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener und guter unrestaurierter Originalzustand, oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
Geringer Verschleißgrad der Technik.

Zustand 3


Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
Gebrauchsspuren und Mängel passend zur nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung (Laufleistung nach einer Restauration).

Zustand 4


Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur positiven Begutachtung gem. § 57a StVO sind notwendig.
Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.

Zustand 5


Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeuge im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand.
Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett.

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